Mit dieser Frage hat uns Herr Nissen von „Arnold’s Fahrschule“ konfrontiert. Er war gekommen, um die Fahrschulkenntnisse von 35 Interessierten aufzufrischen, damit wir uns weiterhin sicher und selbstbewusst im Verkehrsdschungel bewegen können, denn wer erinnert sich nach vierzig Jahren noch an das, was er einst bei der Fahrschule gelernt hat? Herr Nissen stellte eingangs klar, dass jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist und die Verantwortung dafür trägt, sich über Neuerungen und Änderungen im Straßenverkehr zu informieren.
Aber nicht nur über den Grünen Pfeil, sondern auch über verschiedenste Verkehrszeichen, geltende Regeln bei haltenden Bussen mit und ohne eingeschaltetem Warnblinklicht, Winter- bzw. Ganzjahresreifen und dem Parkverbot über einem Schachtdeckel wurden wir informiert. Für so viel Input bedankten wir uns bei Herrn Nissen u. a. mit „süßen Punkten“ und fuhren alle mit einem guten und sicheren Gefühl nach Hause.
P.S.: Der grüne Pfeil spart Zeit bei Rotlicht, doch vorher muss man kurz stoppen. Anders als in der DDR muss man laut der gesamtdeutschen STVO sein Fahrzeug vor dem Abbiegen zunächst AN DER HALTELINIE zum Stillstand bringen. Wer dieses missachtet, riskiert aktuell einen Punkt (keinen „süßen“ !!!) in Flensburg und mindestens eine Buße von 70 EUR.